Auch AdWords-Anzeigen müssen rechtskonform sein!
Bei AdWords-Werbung steht nur eine begrenzte Zeichenzahl zur Verfügung. Dennoch dürfen gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben nicht weggelassen oder auf eine Landing-Page ausgelagert werden.
Dies entschied nun in einem aktuellen Urteil das Landgericht Frankfurt. Im beurteilten Fall ging es um eine AdWords-Anzeige für eine telefonische Rechtsberatung über eine kostenpflichtige Rufnummer. Die Anzeige enthielt zwar die Preise für Anrufe aus dem Festnetz, die Kosten für Anrufe aus den Mobilfunknetzen platzierte die Rechtsberatung jedoch mithilfe eines Sternchenhinweises auf einer Landing-Page. Das Gericht entschied, dass Platzmangel kein Grund für eine Nichteinhaltung des § 66a des Telekommunikationsgesetzes sein darf. Das Gesetz sieht bei so genannten Premium Diensten vor, dass alle Hinweise bezüglich der abweichenden Mobilfunkpreise für den Verbraucher deutlich sichtbar angegeben werden müssen.

